Horváth és Semperger Ügyvédi Iroda

Unsere Dienstleistungen

Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaftsrechtspraxis der Anwaltskanzlei Horváth und Semperger deckt das gesamte Spektrum gesellschaftsrechtlicher Dienstleistungen ab; unsere Mandanten reichen von mittelständischen Unternehmen, die in ihren jeweiligen Bereichen anerkannt sind, bis hin zu kleinen Unternehmen.

Wir beraten unsere Mandanten mit größter Sorgfalt bei der Gestaltung und dem Betrieb einer geeigneten Corporate-Governance-Struktur. Häufig unterstützen wir die Planung und Koordination der Eigentümer- und Corporate-Governance-Struktur der Projektgesellschaft, die im Rahmen einer Venture-Capital-Finanzierung gegründet wird, und tragen diese in die Konsortialverträge ein. Wir helfen unseren Mandanten, sich gegen die mit ihrem Geschäft verbundenen Risiken abzusichern, indem wir zahlreiche Regelungen zur Eigentümerentscheidung und zur Kontrolle von Rückstellungen in den Gesellschaftsverträgen und durch zusätzliche interne Richtlinien entwickeln.

Schutz in Strafsachen

Die Anwaltskanzlei Horváth und Semperger ist vorwiegend auf die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert und vertritt häufig auch Mandanten. Wir sind uns bewusst, dass die Funktionsweise der Strafjustiz, die Mitteilung eines begründeten Verdachts gegen den Beschuldigten, einen emotionalen und psychischen Schock darstellen kann, der ohne verständnisvolle Unterstützung nur schwer zu verarbeiten ist.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in Strafverfahren mit finanziellen Schäden. In den letzten Jahren haben wir in mehreren großen, national bekannten Strafverfahren mit erheblichen Schadensersatzsummen, die häufig dem organisierten Verbrechen zugerechnet werden, agiert – in der Regel zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten.

Daher verteidigen wir unsere Mandanten gerne in Verfahren im Zusammenhang mit Haushaltsbetrug, Geldwäsche, Konkurs, Misswirtschaft oder Amtsverbrechen, aber auch in anderen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Verfahrensvertretung von Unternehmen in Strafverfahren

Unsere Kanzlei verfügt über herausragende Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen in Strafverfahren und strafrechtlichen Maßnahmen gegen juristische Personen.

Wir verstehen und wissen, dass strafrechtliche Zwangsmaßnahmen gegen juristische Personen für unsere Mandanten oft eine schwierigere verfahrenstechnische Situation darstellen als Zwangsmaßnahmen gegen natürliche Personen, selbst wenn sie Freiheitsentzug beinhalten. Die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden gegen Unternehmen führt häufig zur Insolvenz dieser Betriebe und zur Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit. Daher bemühen wir uns während der Ermittlungen, die Wahrscheinlichkeit von Geschäftseinschränkungen zu minimieren und den Betrieb des Unternehmens – und die Interessen seiner Eigentümer – bestmöglich zu schützen.

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